Teilnahmebedingungen
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
Damit unsere Maßnahme für alle ein Erfolg wird, möchten wir Sie bitten, sich vor der Anmeldung ein wenig Zeit zu nehmen und unser „Kleingedrucktes“, also unsere verbindlichen Teilnahmebedingungen, durchzulesen:
1. | Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an. |
2. | Wir müssen uns grundsätzlich vorbehalten, aus organisatorischen Gründen Veranstaltungsort und Programm ggf. kurzfristig zu ändern. |
3. | Sofern für Veranstaltungen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sind wir berechtigt, diese Veranstaltung ersatzlos abzusagen. Bereits entrichtete Beiträge werden erstattet. |
4. | Wird nach erfolgter Teilnahmebestätigung eine Abmeldung vorgenommen, müssen wir für die uns entstandenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr von 25%, bei einer Abmeldung weniger als 7 Tage vor der Maßnahme 50% des Teilnahmebeitrages in Rechnung stellen. |
5. | Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Teilnahmebeitrag vor Beginn der Maßnahme auf unserem Konto eingegangen sein muss. |
6. | Die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung ist für alle Teilnehmenden verbindlich. Sie kann vorab in unserer Geschäftsstelle angefordert werden und wird den Teilnehmenden zu Beginn der Maßnahme erläutert. |
7. | Bei unseren Maßnahmen gelten ohne Ausnahme die Regelungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit. |
8. | Obwohl wir die uns übertragene Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen, können wir nicht ausschließen, dass dennoch etwas passiert. Die Teilnahme erfolgt deshalb grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für den Verlust persönlicher Gegenstände sowie für Risiken, die nicht vorhersehbar bzw. nicht beeinflussbar bzw. nicht zu vertreten sind (wie Verletzungen, Unfall, Krankheit, Schaden und Verlust von Eigentum sowie alle durch höhere Gewalt entstandenen körperlichen und materiellen Schäden). Der Veranstalter haftet begrenzt auf den Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen. Dieser Versicherungsschutz wird jedoch nur insoweit gewährt, als nicht bereits eine Leistungspflicht aus einer anderweitigen privaten Versicherung in Frage kommt. |
9. | Verstoßen Teilnehmende durch ordnungswidriges Verhalten gegen bestehende Ordnungen, Absprachen und Anweisungen, so können sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen und nach Hause geschickt werden. Alle dadurch entstehen den Kosten sind von den Anmeldenden zu tragen. Eine Beitragserstattung erfolgt nicht. |
10. | Für den Fall, dass Teilnehmende während der Maßnahme erkranken oder einen Unfall erleiden, sind wir berechtigt und verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, ohne dies mit den Sorgeberechtigten vorher abzustimmen. Insbesondere sofern bei Gefahr im Verzug sofort ein Arzt verständigt werden muss, sind wir berechtigt, den Notarzt bzw. einen Krankenwagen zu rufen.Wichtiger Hinweis: Wenn wir von dem verletzten Kind wissen, ob es an einer bestimmten Krankheit leidet oder bestimmte Medikamente regelmäßig einnehmen muss, ist dies eine wertvolle Information für den behandelnden Arzt. Helfen Sie uns indem Sie dazu unsere Erklärung der Personensorgeberechtigten sorgfätig ausfüllen. |
11. | Wir bemühen uns Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien bei der Auswahl der Einrichtungen und der Speisenplanung zu berücksichtigen – soweit dies für uns möglich ist. Allerdings besteht seitens der Teilnehmenden kein Anspruch auf besondere Nahrungsmittel. |
12. | Sofern eine Veranstaltung durch von uns nicht vorhersehbare bzw. zu vertretende Einflüsse bedroht wird (z. B. höhere Gewalt, ansteckende Erkrankungen) haben wir als Veranstalter das Recht die Veranstaltung ersatzlos abzusagen oder zu beenden. Ein drohendes Infektionsgeschehen (insb. COVID19/Corona) innerhalb der Maßnahme oder im Landkreis des Ausrichtungsortes (>50 Infizierte je 100.000 Einwohner) gilt als höhere Gewalt – unabhängig von Anordnungen der Kreis-, Landes-, Bundesbehörden. In diesen Fällen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Erstattung von Teilnahmebeiträgen, es sei denn die Schreberjugend bekommt die Ausfallkosten erstattet. |
13. | Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen auch wir als Jugendverband den Insolvenzauflagen. Den beigefügten Sicherungsschein bitte in Ihren Unterlagen gut aufbewahren. |
14. | Mit der Anmeldung erteilen Sie Ihr Einverständnis, dass Fotos Ihres Kindes, die während der Teilnahme an Veranstaltungen gemacht werden, im Rahmen unserer nichtkommerziellen Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden können. Falls dies nicht gewünscht ist, teilen Sie dies uns bitte vor Veranstaltungsbeginn mit. |
15. | Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung abgespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. |
Besondere Teilnahmebedingungen – Corona
Die Schreberjugend Niedersachsen hat finanziell noch immer mit den Folgen der Absage der Osterprogramme zu kämpfen und wird wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen, falls zukünftig in größerem Umfang Ausfall-/ und Stornokosten entstehen. Die Schreberjugend Nds. wird daher eine Anmeldung für die folgenden Maßnahmen und Aktionen (insb. die Herbstprogramme 2020) nur dann akzeptieren, wenn folgende Punkte zwischen den Teilnehmenden/Eltern und der Schreberjugend eindeutig vereinbart sind:
1. | Die Schreberjugend Nds. behält sich vor, geplante Maßnahmen im eigenen Ermessen abzusagen – unabhängig von bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen (insb. Untersagungsverfügungen des Landes Nds. oder einer anderen öffentlichen Körperschaft). Dabei haben wir vor allem die Gesundheit unserer Teilnehmenden, Engagierten und deren Familien aber auch die Reputation der Schreberjugend im Blick. |
2. | Das Hygienekonzept der Schreberjugend sowie der Tagungsorte ist einzuhalten (insb. Abstands- und Hygieneregeln sowie und soweit erforderlich das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes). Anweisungen der Programmleitung sowie der eingesetzten Teamer ist Folge zu leisten. Verstöße können geahndet werden und auch zum Ausschluss von der Maßnahme bzw. einzelnen Aktivitäten führen. |
3. | Sofern eine Maßnahme abgesagt wird und die Ausfall-/Stornokosten der Schreberjugend erstattet werden, geben wir diese Erstattung selbstverständlich an die Teilnehmenden/Eltern weiter. |
4. | Sofern jedoch eine Maßnahme abgesagt wird und die Ausfall-/Stornokosten der Schreberjugend nicht erstattet werden, tragen die Kosten die Teilnehmenden/Eltern anteilig. Wir bemühen uns selbstverständlich, diese Kosten so gering wie möglich zu halten. |