Servicestelle Schreberjugend

Arbeitslosigkeit oder Notsituationen düfen nicht dazu führen, dass Kinder im Alltag benachteiligt, ausgegrenzt oder in ihren Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten eingeschränkt werden. Damit Mädchen und Jungen noch wirksamer geholfen und ihre bestmögliche Entwicklung gefördert werden kann, ist im September 2008 das Niedersächsische Bündnis für alle Kinder gegründet worden.



Die Landesstiftung "Familie in Not" wird im Rahmen des Sonderfonds "DabeiSein!" Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder fördern.

Deshalb berät die Schreberjugend Niedersachsen als Servicestelle alle, die bei ihr an Freizeit- und Bildungsprogrammen teilnehmen wollen, und hilft bei der Antragstellung auf eine finanzielle Unterstützung aus dem Sonderfonds.

 

Förderung und Antragstellung

Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, „dabei zu sein“ und ein Teil einer Gemeinschaft zu sein: In den Ferien mit auf eine Freizeit fahren zu können, im Verein Sport zu machen oder ein Musikinstrument zu erlernen. Für einige Kinder eine Selbstverständlichkeit, aber längst nicht für alle.

Mit dem Sonderfonds „DabeiSein!“ werden aktiv Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder gefördert, deren Familien sich diese „Extras“ nicht ohne weiteres leisten können - schnell und unbürokratisch, wo staatliche Hilfe nicht greift.

Was wird gefördert?

U. a. Kinder- und Jugendfreizeiten, Erholungsmaßnahmen, Bildungsprogramme der Schreberjugend Niedersachsen.

Die Obergrenze der Zuschüsse liegt bei 100 Euro. Im besonderen Einzelfall kann die Förderung auch darüber hinausgehen. Hilfen können einmal pro Jahr und für jedes Kind alle zwei Jahre beantragt werden.

Wer kann Unterstützung beantragen?

Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten oder volljährige Kinder. Voraussetzung ist, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder in Niedersachsen liegt und dass sie eine allgemein bildende Schule besuchen.

Mittel aus dem Sonderfonds "Dabeisein!" können Personen erhalten, die einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgestz, dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen.

Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Wir besprechen mit Ihnen, was wir für den Antrag noch benötigen.