Arbeitslosigkeit oder Notsituationen düfen nicht dazu führen, dass Kinder im Alltag benachteiligt, ausgegrenzt oder in ihren Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten eingeschränkt werden. Damit Mädchen und Jungen noch wirksamer geholfen und ihre bestmögliche Entwicklung gefördert werden kann, ist im September 2008 das Niedersächsische Bündnis für alle Kinder gegründet worden.

Die Landesstiftung "Familie in Not"
wird im Rahmen des Sonderfonds "DabeiSein!" Bildungs- und
Freizeitmaßnahmen für Kinder fördern.
Deshalb berät die
Schreberjugend Niedersachsen als Servicestelle alle, die bei ihr an
Freizeit- und Bildungsprogrammen teilnehmen wollen, und hilft bei der
Antragstellung auf eine finanzielle Unterstützung aus dem Sonderfonds.
Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, „dabei zu sein“ und ein Teil
einer Gemeinschaft zu sein: In den Ferien mit auf eine Freizeit fahren
zu können, im Verein Sport zu machen oder ein Musikinstrument zu
erlernen. Für einige Kinder eine Selbstverständlichkeit, aber längst
nicht für alle.
Mit dem Sonderfonds „DabeiSein!“ werden aktiv
Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder gefördert, deren Familien sich
diese „Extras“ nicht ohne weiteres leisten können - schnell und
unbürokratisch, wo staatliche Hilfe nicht greift.
Was wird gefördert?
U. a. Kinder- und Jugendfreizeiten, Erholungsmaßnahmen, Bildungsprogramme der Schreberjugend Niedersachsen.
Die Obergrenze der Zuschüsse liegt bei 100 Euro.
Im besonderen Einzelfall kann die Förderung auch darüber hinausgehen.
Hilfen können einmal pro Jahr und für jedes Kind alle zwei Jahre
beantragt werden.
Wer kann Unterstützung beantragen?
Antragsberechtigt
sind die Erziehungsberechtigten oder volljährige Kinder. Voraussetzung
ist, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder in Niedersachsen
liegt und dass sie eine allgemein bildende Schule besuchen.
Mittel
aus dem Sonderfonds "Dabeisein!" können Personen erhalten, die
einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem
Asylbewerberleistungsgestz, dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach
dem Bundeskindergeldgesetz beziehen.
Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Wir besprechen mit Ihnen, was wir für den Antrag noch benötigen.
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